ERGOTHERAPIE Online
Wir nutzen Telemedizin, um auch PatientInnen und Familien, die weit weg von unserem Standort wohnen, eine ergotherapeutische Befunderhebung, Therapie und Beratung zu ermöglichen.
Ergotherapie ONLINE erfolgt per Video. Abgerechnet wird sie über Ihre aktuelle Verordnung. Die Behandlungskosten werden teilweise über Ihre Krankenkasse rückerstattet, genauso wie eine Face-to-Face Behandlung.
Für Erstgespräch, Befundbesprechung (v.a., dass beide Eltern dabei sein können) oder Beratungen im Verlauf eines Behandlungsblockes.
Dieser Termin findet OHNE Kind statt. Sollten Sie noch nie bei uns in der Praxis gewesen sein, können wir herausfinden, ob Sie bei uns in der Ergotherapie richtig sind und zu einer Erstbefundung kommen sollten.
Ausführliches Erstgespräch mit Alltagsanalyse und möglichen Zielformulierung, Befundbesprechung oder Beratungsgespräch
Dieser Termin findet OHNE Kind statt.
Bequem von zu Hause aus.
Gut geeignet für Ergotherapieeinheiten zum Thema Fein- und Grapomotoriktraining, kognitives Training, Handtherapie.
Während der Onlinetherapie wird genauso , wie nach jeder ergotherapeutischen Behandlung vor Ort, der Therapieverlauf sowie Beobachtungen dokumentiert.
Selbstverständlich lassen sich nicht alle Therapiekonzepte ohne den physischen Kontakt mit Patient*innen und Therapiekindern 1:1 durchführen (Jacobs et al., 2012), jedoch zeigen wissenschaftliche Studien, dass der Einsatz von Teletherapie in vielen Bereichen möglich ist:
Vor allem aber durch die Teletherapie kann die Selbstständigkeit der PatientInnen positiv beeinflusst werden und ein Verantwortungsbewusstseins für den Therapieverlauf geschaffen werden.
Sie erhalten vor dem vereinbarten Online-Termin ein E-Mail mit einem Zugangslink und weitere wichtige Informationen durch die/den zuständige/n ErgotherapeutIn. Vergewissern Sie sich bitte vorweg, dass Ihre Internet-Verbindung ausreichend stabil ist, damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Sollten Sie ein Head-Set uoder eine externe Web-Kamera besitzen würden diese die Übertragung verbessern - allerdings sind diese nicht zwingend notwendig.
Vorbereitung für ONLINE Beratung/Elterngespräch:
Vorbereitungen für eine ONLINE-Einheit (Einzel)
Teletherapie ist nach einer Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 31.3.2020 in Österreich unter der Maßgabe der Einhaltung fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen rechtlich zulässig. Ebenso ist auch im ASVG Gesetz §302.1a der Begriff Telerehabilitation als medizinische Maßnahme der Rehabilitation verankert. Darüber hinaus kann Teletherapie, unter bestimmten Umständen für die Zeit der COVID-19 Pandemie, mit der ÖGK und weiteren Krankenkassen abgerechnet werden.
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